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Umgang mit neuer Fahrkarte
ab 01.03.2025
Informationsblatt für Nutzer der VG-Card
Die VG-Card ist dem Fahrpersonal unaufgefordert vorzuzeigen.
VG-Cards sind personengebunden und nicht übertragbar.
Bei beschädigten VG-Cards ist es notwendig, diese erneuern zu lassen (siehe Verfahrensweise bei Verlust).
Bei nachgewiesenem, vorsätzlichem Missbrauch von VG-Cards kann entsprechend den Allgemeinen Beförderungsbestimmungen für den Linienverkehr ein erhöhtes Beförderungsentgelt von 60,00 € erhoben werden.
Verfahrensweise bei Verlust der VG-Card
Bei Verlust einer VG-Card sollte sich der Schüler umgehend im Sekretariat der Schule einen „vorläufigen Fahrausweis“ ausstellen lassen. Dieser hat eine Gültigkeit von 10 Tagen und gilt gleichzeitig als Antrag für die Zweitschrift.
Für die Ausfertigung der Zweitschrift ist entsprechend der Gebührenordnung der Kooperationsgemeinschaft „Vorpommern“ ein Betrag von 15 € zu entrichten.
Diese Gebühr von 15 € ist mit der Angabe der Vertragsnummer auf das Konto der VVG zu überweisen:
DKB-Bank
DE63 1203 0000 0018 9933 45
Die Vertragsnummer erfragen Sie bitte im Sekretariat der Schule.
Nach Zahlungseingang wird die VG-Card an die Schule versandt.
Eine Beförderung ohne gültige VG-Card bei Verlust o.ä. erfolgt nur am 1. Fahrtag.
Ist der Schüler am 2. Fahrtag nicht im Besitz einer gültigen VG-Card, erfolgt keine kostenlose Beförderung mehr
(Ausnahme: Grundschüler).
Allgemeine Verhaltensweise in öffentlichen Verkehrsmitteln
Das Verhalten der Schüler im Bus sollte stets so sein, dass die Ordnung und Sicherheit der anderen Fahrgäste nicht gefährdet wird und vorsätzliche Beschädigungen an den Fahrzeugen unterbleiben.
Gute Fahrt wünschen die Verkehrsgesellschaften
Verkehrsgesellschaft Vorpommern-Greifswald mbH (VVG)
Usedomer Bäderbahn GmbH (UBB)
Omnibusbetrieb Pasternack (PAS)